Fristen Von 8 Minuten Lesezeit

Steuertermine im Pensionsstall über das Jahr planen

Steuerliche Termine werden leichter beherrschbar, wenn Rechnungsdaten und Belege laufend geordnet vorliegen. Dieser Fristenbeitrag erklärt die wiederkehrenden Termine und die Berechnungsregeln für Verschiebungen.

Kalender und Rechnungsunterlagen für Steuertermine im Stallbüro

Wer Rechnungen laufend abschließt und ablegt, kann steuerliche Termine besser vorbereiten.Bild: mit einem Bildmodell erzeugt

Im Pensionsstall kommen steuerlich relevante Vorgänge nicht erst mit dem Jahresabschluss zusammen. Boxenmieten, Heu, Späne, Weidegang, Unterricht, Deckenservice oder vereinbarte Zusatzleistungen werden laufend abgerechnet. Wenn Rechnungsdaten, Eingangsbelege und Zahlungen erst kurz vor einer Frist zusammengesucht werden, steigt das Risiko für fehlende Angaben, verspätete Meldungen und unnötige Rückfragen.

Ein belastbarer Jahresplan trennt deshalb drei Dinge: die Fristen für Steueranmeldungen und Vorauszahlungen, den festen monatlichen Rechnungslauf sowie die Ablage der Nachweise. Dieser Beitrag ordnet die wiederkehrenden Termine ein. Er ersetzt keine Prüfung des konkreten Steuerfalls durch eine steuerberatende Person. Hinweise zur fachlichen Einordnung stammen vom Autor des Boxenbuch Magazins.

Umsatzsteuer Voranmeldungen folgen dem Voranmeldungszeitraum

Wer Umsätze aus der Pferdepension der Umsatzsteuer unterwirft, muss Umsatzsteuer Voranmeldungen nach Paragraf 18 Umsatzsteuergesetz, kurz UStG, grundsätzlich bis zum zehnten Tag nach Ablauf des jeweiligen Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt übermitteln. Bis zu diesem Tag ist auch eine daraus entstehende Zahllast zu entrichten. Maßgeblich ist nicht der Tag, an dem die Monatsrechnung erstellt wird, sondern das Ende des steuerlichen Voranmeldungszeitraums.

Der Voranmeldungszeitraum kann der Kalendermonat oder das Kalendervierteljahr sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt auch eine Befreiung von Voranmeldungen in Betracht. Welche Abgabefrequenz für Ihren Betrieb gilt, ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben und der steuerlichen Einordnung durch das Finanzamt. Prüfen Sie daher Bescheide und Mitteilungen des Finanzamts, statt aus der Regelung eines anderen Stalls auf die eigene Pflicht zu schließen.

Den Rechnungslauf vor den Meldetermin legen

Für die Pferdepension Buchhaltung hilft ein fester Ablauf nach Ende jedes Monats. Erfassen Sie zunächst alle Ausgangsrechnungen, etwa für Box, Futter, Einstreu und gebuchte Extras. Ordnen Sie danach Eingangsrechnungen wie Futterlieferungen, Reparaturen, Versicherungen oder Büromaterial dem zutreffenden Zeitraum zu und prüfen Sie Vorsteuerbeträge nur anhand ordnungsgemäßer Rechnungen.

Ein praktischer Kontrollpunkt ist der Abgleich zwischen Rechnungsübersicht, Bankkonto und offenen Posten. So fällt auf, ob eine Rechnung versehentlich doppelt erfasst wurde, ob eine Gutschrift fehlt oder ob eine Zahlung noch nicht zugeordnet ist. Wie sich wiederkehrende Positionen in der Abrechnung nachvollziehbar strukturieren lassen, zeigt der Beitrag eine Monatsrechnung für sechs Einsteller sauber durchspielen.

  • Nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums Ausgangsrechnungen auf Vollständigkeit prüfen.
  • Eingangsrechnungen mit Leistungsbezug und Steuerangaben geordnet erfassen.
  • Bankbewegungen, offene Forderungen und Gutschriften abgleichen.
  • Voranmeldung übermitteln und eine mögliche Zahllast rechtzeitig einplanen.

Wer die Kleinunternehmerregelung anwendet, weist grundsätzlich keine Umsatzsteuer aus und kann grundsätzlich keine Vorsteuer abziehen. Trotzdem bleiben Rechnungsablage, Einnahmenübersicht und die Prüfung der eigenen steuerlichen Voraussetzungen erforderlich. Die Abgrenzung erläutert der Beitrag Kleinunternehmerregelung bei Pensionspferdehaltung anwenden.

Eine Dauerfristverlängerung verschiebt die Abgabefrist

Nach Paragraf 46 Umsatzsteuer Durchführungsverordnung, kurz UStDV, kann das Finanzamt auf Antrag eine Dauerfristverlängerung gewähren. Sie verschiebt die Frist für die Abgabe der Umsatzsteuer Voranmeldung und für die Zahlung grundsätzlich um einen Monat. Die Verlängerung entsteht nicht allein dadurch, dass sie im Kalender notiert wird. Sie muss beantragt und vom Finanzamt berücksichtigt werden.

Bei monatlicher Voranmeldung ist nach Paragraf 47 UStDV regelmäßig eine Sondervorauszahlung zu entrichten. Sie beträgt grundsätzlich ein Elftel der Summe der Vorauszahlungen des vorangegangenen Kalenderjahres. Für neu aufgenommene Tätigkeiten und besondere Konstellationen gelten eigene Berechnungsgrundlagen. Die Sondervorauszahlung wird bei der letzten Voranmeldung des Kalenderjahres angerechnet.

Auswirkung auf die Liquiditätsplanung

Die Dauerfristverlängerung schafft Zeit für die Aufbereitung der Unterlagen, beseitigt aber weder die Steuer noch die Notwendigkeit einer vollständigen Erfassung. Bei monatlicher Abgabe sollte die Sondervorauszahlung deshalb im Zahlungsplan stehen. Stimmen Sie vor einem Antrag mit Ihrer steuerberatenden Person ab, ob die Verlängerung zum Arbeitsablauf und zur Liquidität Ihres Stalls passt.

Bewahren Sie den Antrag, die Rückmeldung des Finanzamts und die Berechnung der Sondervorauszahlung zusammen mit den Steuerunterlagen auf. Dann ist auch bei einem Wechsel der Buchhaltung oder bei einer Vertretung klar erkennbar, welche Frist im jeweiligen Monat tatsächlich gilt.

Die Umsatzsteuer Jahreserklärung hat einen eigenen Termin

Die Umsatzsteuer Jahreserklärung ersetzt die Voranmeldungen nicht. Sie fasst das Kalenderjahr zusammen und kann zu einer Abschlusszahlung oder Erstattung führen. Die allgemeine Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen und die Fristen ergeben sich aus Paragraf 149 Abgabenordnung, kurz AO, sowie aus den für den jeweiligen Veranlagungszeitraum geltenden Regelungen.

Für nicht beratene Steuerpflichtige gilt grundsätzlich eine frühere Frist als für Personen, deren Erklärung durch eine steuerberatende Person, Steuerberatungsgesellschaft oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt wird. Die verlängerten Fristen für beratene Fälle sind gesetzlich geregelt, können sich aber je nach Veranlagungszeitraum ändern. Zusätzlich kann das Finanzamt eine Erklärung vorzeitig anfordern. Verlassen Sie sich daher nicht auf eine alte Kalendernotiz, sondern prüfen Sie die für Ihr Steuerjahr geltende Frist.

Jahresabschluss der Unterlagen vorbereiten

Planen Sie vor der Jahreserklärung eine Abstimmung der Buchführung. Dazu gehören die Vollständigkeit der Ausgangsrechnungen, die Zuordnung von Zahlungen, die Prüfung von Stornos und Gutschriften sowie die Nachweise für Vorsteuerbeträge. Bei gemischten Tätigkeiten, etwa Landwirtschaft, Reitschule und Pensionsstall, kann die umsatzsteuerliche Behandlung einzelner Leistungen eine gesonderte Prüfung erfordern.

Ein Jahresordner, digital oder in Papierform, sollte nicht nur die Erklärung enthalten. Er sollte auch die Voranmeldungen, Zahlungsbelege, Korrespondenz mit dem Finanzamt und eine nachvollziehbare Übersicht über Korrekturen aufnehmen. Das erleichtert Rückfragen, ohne dass Unterlagen aus Stallbüro, E Mail Postfach und privaten Taschen zusammengesucht werden müssen.

Einkommensteuer Vorauszahlungen fallen quartalsweise an

Für natürliche Personen bestimmt Paragraf 37 Einkommensteuergesetz, kurz EStG, die Termine der Einkommensteuer Vorauszahlungen. Sie sind am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Die Höhe setzt das Finanzamt durch Vorauszahlungsbescheid fest. Sie orientiert sich regelmäßig an der erwarteten Einkommensteuer und kann nach einer Steuerveranlagung angepasst werden.

Bei einem Pensionsstall im Nebenerwerb fließen die Ergebnisse häufig neben weiteren Einkünften in die Einkommensteuer ein. Deshalb lässt sich die Vorauszahlung nicht allein aus den Einnahmen der Boxenmiete ableiten. Auch Betriebsausgaben, andere Einkunftsarten, Veranlagung und persönliche Verhältnisse können bedeutsam sein.

Bescheid lesen und Änderungen früh melden

Notieren Sie nicht nur die vier gesetzlichen Termine, sondern auch den Betrag aus dem aktuellen Vorauszahlungsbescheid und das belastete Konto. Ergibt sich während des Jahres erkennbar ein wesentlich niedrigerer Gewinn, etwa durch ungeplante Reparaturen oder sinkende Belegung, kann ein Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen in Betracht kommen. Die Entscheidung trifft das Finanzamt auf Grundlage der vorgelegten Angaben.

Umgekehrt sollten steigende Einnahmen nicht unberücksichtigt bleiben. Eine realistische Zwischenübersicht über Erlöse und Ausgaben hilft, eine Nachzahlung nach der Jahresveranlagung besser einzuordnen. Halten Sie die Übersicht von der Umsatzsteuer Voranmeldung getrennt, auch wenn beide Auswertungen auf denselben Rechnungen und Belegen beruhen.

Fällt ein Termin auf einen Ruhetag, gilt die nächste Werktagsregel

Nach Paragraf 108 AO endet eine Frist erst mit Ablauf des nächsten Werktags, wenn ihr letzter Tag auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fällt. Für Steuertermine im Pensionsstall ist diese Regel wichtig, weil der zehnte Tag eines Monats oder ein Vorauszahlungstermin nicht immer ein Werktag ist.

Welche Tage gesetzliche Feiertage sind, kann je nach Bundesland unterschiedlich sein. Prüfen Sie deshalb den Kalender für den Standort Ihres Betriebs. Die Verschiebung gilt nur, wenn der eigentliche letzte Tag tatsächlich auf einen solchen Ruhetag fällt. Ein früheres Bearbeiten bleibt sinnvoll, denn technische Probleme, fehlende Freigaben oder ungeklärte Belege lösen die gesetzliche Fristregel nicht aus.

Mit einem Sicherheitsfenster arbeiten

Legen Sie interne Termine einige Arbeitstage vor den gesetzlichen Termin. Bis dahin sollten alle Rechnungen erfasst, Auffälligkeiten geklärt und die Zahlung vorbereitet sein. Das schafft Raum für fehlende Lieferantenrechnungen, Korrekturen und Rückfragen an die steuerberatende Person.

Bei Überweisungen zählt zudem nicht nur das Auslösen der Zahlung im eigenen Onlinebanking. Planen Sie die Zahlungsabwicklung so, dass die geschuldete Steuer fristgerecht beim Finanzamt eingeht. Bei Lastschriftverfahren sind die Voraussetzungen und der Einzug rechtzeitig zu kontrollieren.

Rechnungen und Belege bleiben langfristig verfügbar

Rechnungen sind nach Paragraf 14b UStG aufzubewahren. Die dort geregelte Aufbewahrungsfrist beträgt grundsätzlich acht Jahre. Für die allgemeine steuerliche Aufbewahrung sind außerdem die Pflichten aus Paragraf 147 AO relevant. Welche Frist im Einzelfall greift, hängt von der Art der Unterlage und ihrer steuerlichen Bedeutung ab.

Nach Paragraf 147 AO gelten für bestimmte Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege längere Fristen. Andere Handels oder Geschäftsbriefe und sonstige steuerlich bedeutsame Unterlagen können abweichenden Fristen unterliegen. Prüfen Sie daher die zutreffende Kategorie, statt alle Dokumente pauschal gleich lange aufzubewahren.

Belege auffindbar und lesbar sichern

Eine Aufbewahrung ist nur nützlich, wenn Unterlagen während der Frist lesbar und nachvollziehbar bleiben. Das betrifft Papierrechnungen ebenso wie digitale Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge, Stornierungen und Schriftverkehr. Bei elektronischen Unterlagen müssen die steuerlichen Anforderungen an die Aufbewahrung beachtet werden. Ein bloßer Ausdruck kann die ursprünglich elektronisch eingegangene Rechnung nicht in jedem Fall vollständig ersetzen.

Ordnen Sie zu jeder Monatsabrechnung die zugrunde liegenden Vereinbarungen und Änderungen ab. Dazu gehören etwa Vereinbarungen über Futterzuschläge, Einstreu, Weide, Unterricht oder weitere Leistungen. Eine klare Leistungsbeschreibung reduziert nicht nur spätere Abrechnungsfragen, sondern unterstützt auch die steuerliche Nachvollziehbarkeit. Für typische Fehlerquellen ist der Beitrag sechs Abrechnungsfehler im Pensionsstall und ihre Folgen eine ergänzende Arbeitshilfe.

Steuertermine mit Rechnungslauf und Stallalltag verbinden

Ein Jahresplan funktioniert, wenn Sie Umsatzsteuer Voranmeldungen, mögliche Dauerfristverlängerung, Jahreserklärung, Einkommensteuer Vorauszahlungen und Aufbewahrungspflichten getrennt notieren und dennoch auf dieselben vollständigen Grunddaten stützen. Setzen Sie interne Prüftermine vor die gesetzlichen Fristen und prüfen Sie Bescheide, Fristverlängerungen sowie die für Ihren Betrieb geltende Abgabefrequenz regelmäßig.

Für die tägliche Organisation kann Boxenbuch für Bestandsregister, Boxenbelegung und Monatsabrechnung im Pensionsstall die Angaben an einem Ort zusammenführen. So lassen sich Kontrolle und Rechnungslauf vorbereiten, ohne Zettel aus der Stallgasse zusammenzusuchen. Wenn Sie eine Vorführung wünschen oder frühen Zugang erhalten möchten, nutzen Sie das Kontaktformular auf der Kontaktseite.